André Indenhuck, Vera Derya

WTI Wissenschaftlich-Technische Ingenieurberatung GmbH Karl-Heinz-Beckurts-Straße 8, 52428 Jülich

indenhuck@wti-juelich.de, derya@wti-juelich.de

KURZZUSAMMENFASSUNG

Für alle Standorte von Abfall- und/oder Brennelemente-Zwischenlagern der BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH kann zukünftig Bedarf nach Änderungen der Grenzen der jeweiligen Betriebs- gelände oder der für die Umgebung gültigen Flächennutzungspläne entstehen.

Unabhängig vom konkreten Bedarf sollen perspektivisch standortspezifische radiologische Betrachtun- gen durchgeführt werden, die die Festlegung von Mindestabständen zum jeweiligen Standort ermögli- chen. In diesem Beitrag werden die für die radiologischen Betrachtungen heranzuziehenden Bewer- tungsmethoden vorgestellt.

KEYWORDS

Zwischenlager, Radiologie, Mindestabstände, Zaunverlauf, Autarkie

EINLEITUNG

Die zur Sicherstellung der zuverlässigen und sicheren Zwischenlagerung von radioaktiven Abfällen ge- gründete BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH betreibt als Gesellschaft des Bundes dezentrale Abfall- und Brennelemente-Zwischenlager an (ehemaligen) Kernkraftwerksstandorten in Deutschland. Im Laufe der Stilllegung und des Abbaus von Kernkraftwerken kann zukünftig Bedarf nach einem autarken Betrieb von Zwischenlagern und damit verbundenen Änderungen der Grenzen der jeweiligen Betriebsgelände entstehen. Um für BGZ-Zwischenlagerstandorte zukünftige Änderungen der Grenzen der jeweiligen Betriebsgelände oder der für die Umgebung der Zwischenlagerstandorte gültigen Flächennutzungspläne bewerten zu können, sollen perspektivisch radiologische Betrachtungen durchgeführt werden. Dazu sind auf Basis aller Emissionsorte und Strahlenquellen eines Standorts mit Bezug auf radiologische Kriterien jeweils die für alle relevanten Betriebssituationen bzw. Szenarien maßgeblichen Flächen zu ermitteln, innerhalb derer sich keine öffentlich zugänglichen Bereiche (Zaun- verlauf), Arbeitsstätten und/oder Wohnbebauungen befinden dürfen. Hieraus können anschließend Empfehlungen für den Zaunverlauf und für Nutzungseinschränkungen von Gebieten in der Umgebung der Zwischenlagerstandorte abgeleitet werden.

Im Folgenden werden die für die standortspezifischen radiologischen Betrachtungen zur Festlegung von Mindestabständen für öffentlich zugängliche Bereiche, Arbeitsstätten und Wohnbebauungen jeweils heranzuziehenden Bewertungsmethoden vorgestellt. Die für die Festlegung von Mindestabständen relevanten Szenarien umfassen den bestimmungsgemäßen Betrieb, Störfälle, auslegungsüberschrei- tende Ereignisse und Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter (SEWD). Empfehlungen für den Zaunverlauf des Betriebsgeländes ergeben sich aus den Betrachtungen zum bestimmungsge- mäßen Betrieb und zu Störfällen. Darüber hinaus können bei Bedarf ggf. gesonderte Einschränkungen für eine landwirtschaftliche Nutzung abgeleitet werden. Hierauf wird im Folgenden jedoch nicht näher eingegangen, da dies im Allgemeinen nicht erforderlich ist. Empfehlungen für Mindestabstände für Arbeitsstätten und Wohnbebauungen ergeben sich aus den Betrachtungen zu auslegungsüberschrei- tenden Ereignissen und SEWD.

BEWERTUNGSMETHODEN

In den im Rahmen der Genehmigungsverfahren der jeweiligen am Standort befindlichen Zwischenlager durchgeführten sicherheitstechnischen Betrachtungen wurde im Allgemeinen unter Berücksichtigung der zum Zeitpunkt der Genehmigungserteilung gegebenen Abstände zu öffentlich zugänglichen Bereichen, Arbeitsstätten und/oder Wohnbebauungen nachgewiesen, dass die regulatorischen Anfor- derungen im bestimmungsgemäßen Betrieb erfüllt sind, auslegungsbestimmende Störfälle beherrscht werden und die Auswirkungen auslegungsüberschreitender Ereignisse begrenzt sind. Zusätzlich wurden ggf. Betrachtungen für SEWD durchgeführt, die belegen, dass die radiologischen Auswirkungen nach diesen Ereignissen begrenzt sind.

Im Rahmen der radiologischen Betrachtungen zur Festlegung von Mindestabständen ist schutzziel- orientiert zu prüfen, bei welchen Mindestabständen die jeweiligen Nachweise weiterhin erbracht werden können.

Die für die verschiedenen Szenarien anzuwendenden Vorgehensweisen, Randbedingungen, Berech- nungsmethoden und Kriterien werden im Folgenden beschrieben. Als Kriterien sind je nach Anwen- dungsfall Begrenzungen der potentiellen Exposition in Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) [1], Strahlen- schutzverordnung (StrlSchV) [2], Notfall-Dosiswerte-Verordnung (NDWV) [3] und SEWD-Berechnungs- grundlage (SEWD-BG) [4] formuliert.

BESTIMMUNGSGEMÄSSER BETRIEB

Für den bestimmungsgemäßen Betrieb sind die Exposition durch Ableitungen bzw. Freisetzungen radio- aktiver Stoffe mit Luft oder Wasser und Direktstrahlung aus den jeweils am Standort befindlichen Abfall- Zwischenlagern und/oder Brennelemente-Zwischenlagern sowie die maßgeblichen Vorbelastungen zusammenfassend zu bewerten. Die radiologische Bewertung des bestimmungsgemäßen Betriebs ist für Empfehlungen zur Festlegung von Zaunverläufen des Betriebsgeländes relevant.

Es sind die radiologischen Kriterien für die gesamte Exposition gemäß § 80 StrlSchG und für die Exposition durch Ableitungen gemäß § 99 StrlSchV zugrunde zu legen. Der gemäß § 80 StrlSchG geltende Grenzwert für die Summe der effektiven Dosen von Einzelpersonen der Bevölkerung beträgt 1 mSv im Kalenderjahr. Darüber hinaus gelten gemäß § 99 StrlSchV gesonderte Grenzwerte für die Exposition von Einzelpersonen der Bevölkerung durch Ableitungen radioaktiver Stoffe mit Luft oder Wasser von jeweils einer effektiven Dosis von 0,3 mSv im Kalenderjahr.

Zur Bewertung der Exposition durch Direktstrahlung wird grundsätzlich wie folgt vorgegangen:

  • Durchführung von Abschirmberechnungen für jede relevante Strahlenquelle zur Bestimmung von Dosisleistungsfeldern.
  • Aufbereitung der Berechnungsergebnisse (Überlagerung zu Gesamtdosisleistungsfeld) zur Bestimmung und Darstellung von Isodosislinien.

Ableitungen über den Wasserpfad finden für Zwischenlager im Allgemeinen nicht statt, da keine Freisetzung von Flüssigkeiten aus den gelagerten Behältern und/oder Komponenten erfolgt. Daher wer- den keine detaillierten Betrachtungen hierzu durchgeführt.

Ableitungen bzw. Freisetzungen über den Luftpfad sind für „reine“ Brennelemente-Zwischenlager im bestimmungsgemäßen Betrieb aufgrund der mit Metalldichtungen ausgestatteten Doppeldeckelsyste- me der eingelagerten Behälter vernachlässigbar. Bei Brennelemente-Zwischenlagern, die in einer kombinierten Nutzung mit der Lagerung von Abfallgebinden ohne nachgewiesene Dichtheit betrieben werden, können genau wie bei Abfall-Zwischenlagern Freisetzungen aus den gelagerten Abfallgebinden erfolgen. Diese Freisetzungen aus Abfallgebinden sind im Rahmen der durchzuführenden standortspe- zifischen radiologischen Betrachtungen zu bewerten. Hierbei wird für Zwischenlager mit Abfallgebinden,

  1. h. Abfall-Zwischenlager und kombiniert genutzte Zwischenlager, je nach Genehmigungsart unter- schiedlich vorgegangen. Eine Übersicht der verschiedenen Vorgehensweisen zur Bewertung von Ablei- tungen bzw. Freisetzungen über den Luftpfad für Zwischenlager mit Abfallgebinden ist in Abbildung 1 dargestellt.

KURZZUSAMMENFASSUNG

Für alle Standorte von Abfall- und/oder Brennelemente-Zwischenlagern der BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH kann zukünftig Bedarf nach Änderungen der Grenzen der jeweiligen Betriebs- gelände oder der für die Umgebung gültigen Flächennutzungspläne entstehen.

Unabhängig vom konkreten Bedarf sollen perspektivisch standortspezifische radiologische Betrachtun- gen durchgeführt werden, die die Festlegung von Mindestabständen zum jeweiligen Standort ermögli- chen. In diesem Beitrag werden die für die radiologischen Betrachtungen heranzuziehenden Bewer- tungsmethoden vorgestellt.

KEYWORDS

Zwischenlager, Radiologie, Mindestabstände, Zaunverlauf, Autarkie

EINLEITUNG

Die zur Sicherstellung der zuverlässigen und sicheren Zwischenlagerung von radioaktiven Abfällen ge- gründete BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH betreibt als Gesellschaft des Bundes dezentrale Abfall- und Brennelemente-Zwischenlager an (ehemaligen) Kernkraftwerksstandorten in Deutschland. Im Laufe der Stilllegung und des Abbaus von Kernkraftwerken kann zukünftig Bedarf nach einem autarken Betrieb von Zwischenlagern und damit verbundenen Änderungen der Grenzen der jeweiligen Betriebsgelände entstehen. Um für BGZ-Zwischenlagerstandorte zukünftige Änderungen der Grenzen der jeweiligen Betriebsgelände oder der für die Umgebung der Zwischenlagerstandorte gültigen Flächennutzungspläne bewerten zu können, sollen perspektivisch radiologische Betrachtungen durchgeführt werden. Dazu sind auf Basis aller Emissionsorte und Strahlenquellen eines Standorts mit Bezug auf radiologische Kriterien jeweils die für alle relevanten Betriebssituationen bzw. Szenarien maßgeblichen Flächen zu ermitteln, innerhalb derer sich keine öffentlich zugänglichen Bereiche (Zaun- verlauf), Arbeitsstätten und/oder Wohnbebauungen befinden dürfen. Hieraus können anschließend Empfehlungen für den Zaunverlauf und für Nutzungseinschränkungen von Gebieten in der Umgebung der Zwischenlagerstandorte abgeleitet werden.

Im Folgenden werden die für die standortspezifischen radiologischen Betrachtungen zur Festlegung von Mindestabständen für öffentlich zugängliche Bereiche, Arbeitsstätten und Wohnbebauungen jeweils heranzuziehenden Bewertungsmethoden vorgestellt. Die für die Festlegung von Mindestabständen relevanten Szenarien umfassen den bestimmungsgemäßen Betrieb, Störfälle, auslegungsüberschrei- tende Ereignisse und Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter (SEWD). Empfehlungen für den Zaunverlauf des Betriebsgeländes ergeben sich aus den Betrachtungen zum bestimmungsge- mäßen Betrieb und zu Störfällen. Darüber hinaus können bei Bedarf ggf. gesonderte Einschränkungen für eine landwirtschaftliche Nutzung abgeleitet werden. Hierauf wird im Folgenden jedoch nicht näher eingegangen, da dies im Allgemeinen nicht erforderlich ist. Empfehlungen für Mindestabstände für Arbeitsstätten und Wohnbebauungen ergeben sich aus den Betrachtungen zu auslegungsüberschrei- tenden Ereignissen und SEWD.

BEWERTUNGSMETHODEN

In den im Rahmen der Genehmigungsverfahren der jeweiligen am Standort befindlichen Zwischenlager durchgeführten sicherheitstechnischen Betrachtungen wurde im Allgemeinen unter Berücksichtigung der zum Zeitpunkt der Genehmigungserteilung gegebenen Abstände zu öffentlich zugänglichen Bereichen, Arbeitsstätten und/oder Wohnbebauungen nachgewiesen, dass die regulatorischen Anfor- derungen im bestimmungsgemäßen Betrieb erfüllt sind, auslegungsbestimmende Störfälle beherrscht werden und die Auswirkungen auslegungsüberschreitender Ereignisse begrenzt sind. Zusätzlich wurden ggf. Betrachtungen für SEWD durchgeführt, die belegen, dass die radiologischen Auswirkungen nach diesen Ereignissen begrenzt sind.

Im Rahmen der radiologischen Betrachtungen zur Festlegung von Mindestabständen ist schutzziel- orientiert zu prüfen, bei welchen Mindestabständen die jeweiligen Nachweise weiterhin erbracht werden können.

Die für die verschiedenen Szenarien anzuwendenden Vorgehensweisen, Randbedingungen, Berech- nungsmethoden und Kriterien werden im Folgenden beschrieben. Als Kriterien sind je nach Anwen- dungsfall Begrenzungen der potentiellen Exposition in Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) [1], Strahlen- schutzverordnung (StrlSchV) [2], Notfall-Dosiswerte-Verordnung (NDWV) [3] und SEWD-Berechnungs- grundlage (SEWD-BG) [4] formuliert.

BESTIMMUNGSGEMÄSSER BETRIEB

Für den bestimmungsgemäßen Betrieb sind die Exposition durch Ableitungen bzw. Freisetzungen radio- aktiver Stoffe mit Luft oder Wasser und Direktstrahlung aus den jeweils am Standort befindlichen Abfall- Zwischenlagern und/oder Brennelemente-Zwischenlagern sowie die maßgeblichen Vorbelastungen zusammenfassend zu bewerten. Die radiologische Bewertung des bestimmungsgemäßen Betriebs ist für Empfehlungen zur Festlegung von Zaunverläufen des Betriebsgeländes relevant.

Es sind die radiologischen Kriterien für die gesamte Exposition gemäß § 80 StrlSchG und für die Exposition durch Ableitungen gemäß § 99 StrlSchV zugrunde zu legen. Der gemäß § 80 StrlSchG geltende Grenzwert für die Summe der effektiven Dosen von Einzelpersonen der Bevölkerung beträgt 1 mSv im Kalenderjahr. Darüber hinaus gelten gemäß § 99 StrlSchV gesonderte Grenzwerte für die Exposition von Einzelpersonen der Bevölkerung durch Ableitungen radioaktiver Stoffe mit Luft oder Wasser von jeweils einer effektiven Dosis von 0,3 mSv im Kalenderjahr.

Zur Bewertung der Exposition durch Direktstrahlung wird grundsätzlich wie folgt vorgegangen:

  • Durchführung von Abschirmberechnungen für jede relevante Strahlenquelle zur Bestimmung von Dosisleistungsfeldern.
  • Aufbereitung der Berechnungsergebnisse (Überlagerung zu Gesamtdosisleistungsfeld) zur Bestimmung und Darstellung von Isodosislinien.

Ableitungen über den Wasserpfad finden für Zwischenlager im Allgemeinen nicht statt, da keine Freisetzung von Flüssigkeiten aus den gelagerten Behältern und/oder Komponenten erfolgt. Daher wer- den keine detaillierten Betrachtungen hierzu durchgeführt.

Ableitungen bzw. Freisetzungen über den Luftpfad sind für „reine“ Brennelemente-Zwischenlager im bestimmungsgemäßen Betrieb aufgrund der mit Metalldichtungen ausgestatteten Doppeldeckelsyste- me der eingelagerten Behälter vernachlässigbar. Bei Brennelemente-Zwischenlagern, die in einer kombinierten Nutzung mit der Lagerung von Abfallgebinden ohne nachgewiesene Dichtheit betrieben werden, können genau wie bei Abfall-Zwischenlagern Freisetzungen aus den gelagerten Abfallgebinden erfolgen. Diese Freisetzungen aus Abfallgebinden sind im Rahmen der durchzuführenden standortspe- zifischen radiologischen Betrachtungen zu bewerten. Hierbei wird für Zwischenlager mit Abfallgebinden,

  1. h. Abfall-Zwischenlager und kombiniert genutzte Zwischenlager, je nach Genehmigungsart unter- schiedlich vorgegangen. Eine Übersicht der verschiedenen Vorgehensweisen zur Bewertung von Ablei- tungen bzw. Freisetzungen über den Luftpfad für Zwischenlager mit Abfallgebinden ist in Abbildung 1 dargestellt.

KURZZUSAMMENFASSUNG

Für alle Standorte von Abfall- und/oder Brennelemente-Zwischenlagern der BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH kann zukünftig Bedarf nach Änderungen der Grenzen der jeweiligen Betriebs- gelände oder der für die Umgebung gültigen Flächennutzungspläne entstehen.

Unabhängig vom konkreten Bedarf sollen perspektivisch standortspezifische radiologische Betrachtun- gen durchgeführt werden, die die Festlegung von Mindestabständen zum jeweiligen Standort ermögli- chen. In diesem Beitrag werden die für die radiologischen Betrachtungen heranzuziehenden Bewer- tungsmethoden vorgestellt.

KEYWORDS

Zwischenlager, Radiologie, Mindestabstände, Zaunverlauf, Autarkie

EINLEITUNG

Die zur Sicherstellung der zuverlässigen und sicheren Zwischenlagerung von radioaktiven Abfällen ge- gründete BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH betreibt als Gesellschaft des Bundes dezentrale Abfall- und Brennelemente-Zwischenlager an (ehemaligen) Kernkraftwerksstandorten in Deutschland. Im Laufe der Stilllegung und des Abbaus von Kernkraftwerken kann zukünftig Bedarf nach einem autarken Betrieb von Zwischenlagern und damit verbundenen Änderungen der Grenzen der jeweiligen Betriebsgelände entstehen. Um für BGZ-Zwischenlagerstandorte zukünftige Änderungen der Grenzen der jeweiligen Betriebsgelände oder der für die Umgebung der Zwischenlagerstandorte gültigen Flächennutzungspläne bewerten zu können, sollen perspektivisch radiologische Betrachtungen durchgeführt werden. Dazu sind auf Basis aller Emissionsorte und Strahlenquellen eines Standorts mit Bezug auf radiologische Kriterien jeweils die für alle relevanten Betriebssituationen bzw. Szenarien maßgeblichen Flächen zu ermitteln, innerhalb derer sich keine öffentlich zugänglichen Bereiche (Zaun- verlauf), Arbeitsstätten und/oder Wohnbebauungen befinden dürfen. Hieraus können anschließend Empfehlungen für den Zaunverlauf und für Nutzungseinschränkungen von Gebieten in der Umgebung der Zwischenlagerstandorte abgeleitet werden.

Im Folgenden werden die für die standortspezifischen radiologischen Betrachtungen zur Festlegung von Mindestabständen für öffentlich zugängliche Bereiche, Arbeitsstätten und Wohnbebauungen jeweils heranzuziehenden Bewertungsmethoden vorgestellt. Die für die Festlegung von Mindestabständen relevanten Szenarien umfassen den bestimmungsgemäßen Betrieb, Störfälle, auslegungsüberschrei- tende Ereignisse und Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter (SEWD). Empfehlungen für den Zaunverlauf des Betriebsgeländes ergeben sich aus den Betrachtungen zum bestimmungsge- mäßen Betrieb und zu Störfällen. Darüber hinaus können bei Bedarf ggf. gesonderte Einschränkungen für eine landwirtschaftliche Nutzung abgeleitet werden. Hierauf wird im Folgenden jedoch nicht näher eingegangen, da dies im Allgemeinen nicht erforderlich ist. Empfehlungen für Mindestabstände für Arbeitsstätten und Wohnbebauungen ergeben sich aus den Betrachtungen zu auslegungsüberschrei- tenden Ereignissen und SEWD.

BEWERTUNGSMETHODEN

In den im Rahmen der Genehmigungsverfahren der jeweiligen am Standort befindlichen Zwischenlager durchgeführten sicherheitstechnischen Betrachtungen wurde im Allgemeinen unter Berücksichtigung der zum Zeitpunkt der Genehmigungserteilung gegebenen Abstände zu öffentlich zugänglichen Bereichen, Arbeitsstätten und/oder Wohnbebauungen nachgewiesen, dass die regulatorischen Anfor- derungen im bestimmungsgemäßen Betrieb erfüllt sind, auslegungsbestimmende Störfälle beherrscht werden und die Auswirkungen auslegungsüberschreitender Ereignisse begrenzt sind. Zusätzlich wurden ggf. Betrachtungen für SEWD durchgeführt, die belegen, dass die radiologischen Auswirkungen nach diesen Ereignissen begrenzt sind.

Im Rahmen der radiologischen Betrachtungen zur Festlegung von Mindestabständen ist schutzziel- orientiert zu prüfen, bei welchen Mindestabständen die jeweiligen Nachweise weiterhin erbracht werden können.

Die für die verschiedenen Szenarien anzuwendenden Vorgehensweisen, Randbedingungen, Berech- nungsmethoden und Kriterien werden im Folgenden beschrieben. Als Kriterien sind je nach Anwen- dungsfall Begrenzungen der potentiellen Exposition in Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) [1], Strahlen- schutzverordnung (StrlSchV) [2], Notfall-Dosiswerte-Verordnung (NDWV) [3] und SEWD-Berechnungs- grundlage (SEWD-BG) [4] formuliert.

BESTIMMUNGSGEMÄSSER BETRIEB

Für den bestimmungsgemäßen Betrieb sind die Exposition durch Ableitungen bzw. Freisetzungen radio- aktiver Stoffe mit Luft oder Wasser und Direktstrahlung aus den jeweils am Standort befindlichen Abfall- Zwischenlagern und/oder Brennelemente-Zwischenlagern sowie die maßgeblichen Vorbelastungen zusammenfassend zu bewerten. Die radiologische Bewertung des bestimmungsgemäßen Betriebs ist für Empfehlungen zur Festlegung von Zaunverläufen des Betriebsgeländes relevant.

Es sind die radiologischen Kriterien für die gesamte Exposition gemäß § 80 StrlSchG und für die Exposition durch Ableitungen gemäß § 99 StrlSchV zugrunde zu legen. Der gemäß § 80 StrlSchG geltende Grenzwert für die Summe der effektiven Dosen von Einzelpersonen der Bevölkerung beträgt 1 mSv im Kalenderjahr. Darüber hinaus gelten gemäß § 99 StrlSchV gesonderte Grenzwerte für die Exposition von Einzelpersonen der Bevölkerung durch Ableitungen radioaktiver Stoffe mit Luft oder Wasser von jeweils einer effektiven Dosis von 0,3 mSv im Kalenderjahr.

Zur Bewertung der Exposition durch Direktstrahlung wird grundsätzlich wie folgt vorgegangen:

  • Durchführung von Abschirmberechnungen für jede relevante Strahlenquelle zur Bestimmung von Dosisleistungsfeldern.
  • Aufbereitung der Berechnungsergebnisse (Überlagerung zu Gesamtdosisleistungsfeld) zur Bestimmung und Darstellung von Isodosislinien.

Ableitungen über den Wasserpfad finden für Zwischenlager im Allgemeinen nicht statt, da keine Freisetzung von Flüssigkeiten aus den gelagerten Behältern und/oder Komponenten erfolgt. Daher wer- den keine detaillierten Betrachtungen hierzu durchgeführt.

Ableitungen bzw. Freisetzungen über den Luftpfad sind für „reine“ Brennelemente-Zwischenlager im bestimmungsgemäßen Betrieb aufgrund der mit Metalldichtungen ausgestatteten Doppeldeckelsyste- me der eingelagerten Behälter vernachlässigbar. Bei Brennelemente-Zwischenlagern, die in einer kombinierten Nutzung mit der Lagerung von Abfallgebinden ohne nachgewiesene Dichtheit betrieben werden, können genau wie bei Abfall-Zwischenlagern Freisetzungen aus den gelagerten Abfallgebinden erfolgen. Diese Freisetzungen aus Abfallgebinden sind im Rahmen der durchzuführenden standortspe- zifischen radiologischen Betrachtungen zu bewerten. Hierbei wird für Zwischenlager mit Abfallgebinden,

  1. h. Abfall-Zwischenlager und kombiniert genutzte Zwischenlager, je nach Genehmigungsart unter- schiedlich vorgegangen. Eine Übersicht der verschiedenen Vorgehensweisen zur Bewertung von Ablei- tungen bzw. Freisetzungen über den Luftpfad für Zwischenlager mit Abfallgebinden ist in Abbildung 1 dargestellt.

ZUSAMMENFASSUNG

Im vorliegenden Beitrag werden Bewertungsmethoden vorgestellt, die für Standorte von Zwischen- lagern für radiologische Bewertungen zukünftiger Änderungen der Grenzen der Betriebsgelände (Zaun- verlauf) oder der für die Umgebung der Zwischenlagerstandorte gültigen Flächennutzungspläne (Ar- beitsstätten und Wohnbebauungen) angewendet werden können.

Die für die verschiedenen Szenarien heranzuziehenden Bewertungskriterien, Berechnungsgrundlagen und ihre Relevanz für die Festlegung von Mindestabständen für den Zaunverlauf, Arbeitsstätten und Wohnbebauungen werden in Tabelle 1 zusammengefasst.

LITERATURVERZEICHNIS

 

  • Strahlenschutzgesetz vom Juni 2017 (BGBl. I S. 1966), das zuletzt durch die Bekanntmachung vom 3. Januar 2022 (BGBl. I S. 15) geändert worden ist
  • Strahlenschutzverordnung vom November 2018 (BGBl. I S. 2034, 2036; 2021 I S. 5261), die

zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 10. Januar 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 8) geändert worden ist

  • Verordnung zur Festlegung von Dosiswerten für frühe Notfallschutzmaßnahmen (Notfall- Dosiswerte-Verordnung – NDWV)

Notfall-Dosiswerte-Verordnung vom 29. November 2018

(BGBI. I S. 2034, 2172)

  • Bekanntmachung zu der „Berechnungsgrundlage zur Ermittlung der Strahlenexposition infolge von Störmaßnahmen oder sonstigen Einwirkungen Dritter (SEWD) auf kerntechnische Anlagen und Einrichtungen (SEWD-Berechnungsgrundlage)“

Bek. d. BMUB vom 28.10.2014 – RS I 6 – 13151-6/21

  • Störfallberechnungsgrundlagen zu 49 StrlSchV

Neufassung des Kapitels 4: Berechnung der Strahlenexposition Berichte der Strahlenschutzkommission (SSK) Heft 44 (2004)

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